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   OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13   

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https://dejure.org/2013,12004
OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13 (https://dejure.org/2013,12004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2013 - 5 LA 78/13 (https://dejure.org/2013,12004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 5 LA 78/13 (https://dejure.org/2013,12004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Ausgleich der aufgrund der Teilnahme an einer Klassenfahrt entstandenen Mehrbelastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Ausgleich der aufgrund der Teilnahme an einer Klassenfahrt entstandenen Mehrbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Ausgleich der aufgrund der Teilnahme an einer Klassenfahrt entstandenen Mehrbelastung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 763
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
    Eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Mehrbelastung aufgrund der Teilnahme an einer Klassenfahrt durch Entlastungsmaßnahmen des Dienstherrn nicht in mathematisch exaktem Umfang, aber doch annähernd ausgeglichen wird (Bestätigung von Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 32 ff.).

    Die Entlastung muss zudem - dies berücksichtigt die Beklagte nicht in dem gebotenen Maße - spezifisch auf die Teilnahme der teilzeitbeschäftigten Lehrkraft an einer Klassenfahrt bezogen sein und deshalb über die Entlastungen hinausgehen, die entweder teilzeitbeschäftigten Lehrkräften allgemein oder aber allen Lehrkräften unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang bezogen auf eine Klassenfahrt gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, juris Rn. 30 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 32 ff.).

    Klassenfahrten gehören zum normalen Arbeitsumfang einer Lehrkraft, sodass von dieser - ungeachtet der Tatsache, dass die Teilnahme an Klassenfahrten mit Übernachtung nach Nr. 6.2 des Runderlasses des Kultusministeriums zu Schulfahrten (vom 10.1.2006, SVBl. S. 38) freiwillig ist - erwartet werden kann, an diesen im üblichen Umfang teilzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.2.2007 - BVerwG - 2 B 76.06 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007, a. a. O., Rn. 38).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
    Die Entlastung muss zudem - dies berücksichtigt die Beklagte nicht in dem gebotenen Maße - spezifisch auf die Teilnahme der teilzeitbeschäftigten Lehrkraft an einer Klassenfahrt bezogen sein und deshalb über die Entlastungen hinausgehen, die entweder teilzeitbeschäftigten Lehrkräften allgemein oder aber allen Lehrkräften unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang bezogen auf eine Klassenfahrt gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, juris Rn. 30 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007 - 5 LC 264/06 -, juris Rn. 32 ff.).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
    Der unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.5.2005 - 5 AZR 566/04 -, juris Rn. 18) vorgebrachte Einwand des Klägers, ein solcher Ausgleich ändere nichts daran, dass er während der Klassenfahrt wie eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft gearbeitet habe, lässt die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses außer Acht.
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 5 LA 100/11

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines niedersächsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
    Eine nur unrichtige Anwendung eines in obergerichtlicher bzw. höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten und vom Tatsachengericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes stellt keine Abweichung im Sinne des Zulassungsrechts dar (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9.5.2012 - 5 LA 100/11 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 2 B 76.06

    Anspruch auf erhöhte Besoldung für die Zeiten der Teilnahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
    Klassenfahrten gehören zum normalen Arbeitsumfang einer Lehrkraft, sodass von dieser - ungeachtet der Tatsache, dass die Teilnahme an Klassenfahrten mit Übernachtung nach Nr. 6.2 des Runderlasses des Kultusministeriums zu Schulfahrten (vom 10.1.2006, SVBl. S. 38) freiwillig ist - erwartet werden kann, an diesen im üblichen Umfang teilzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.2.2007 - BVerwG - 2 B 76.06 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007, a. a. O., Rn. 38).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13

    Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen

    Die Erlasslage ermöglicht jedoch einen hinreichenden Ausgleich der Mehrbelastung teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte z. B. dadurch, dass die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung nur alternierend an jeder zweiten (oder dritten oder vierten) Klassenfahrt teilnimmt; darüber hinaus ermöglicht sie auch eine Entlastung der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte im Hinblick auf Vertretungen, Aufsichtsführungen, Sprechstunden, Sprechtage, Projektwochen und andere Schulveranstaltungen (Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007, a. a. O., Rn. 37; ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 3.6.2013 - 5 LA 78/13 -, juris Rn. 8).

    Dieser Anspruch ist indes nicht gegenüber der Beklagten, sondern gegenüber der Schulleitung geltend zu machen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 18.9.2007, a. a. O., Rn. 43; Beschluss vom 3.6.2013, a. a. O.) und notfalls im (verwaltungs-)gerichtlichen Klagewege weiter zu verfolgen.

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